Evaluierung psychischer
Belastungen am Arbeitsplatz
Seit der Gesetzesnovelle zum ASchG (1. Jänner 2013) ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für alle Unternehmen verpflichtend. Die Evaluierung psychischer Belastungen umfasst lt. Arbeitsinspektorat folgende Prozessschritte:
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Überprüfung der Wirksamkeit festgelegter Maßnahmen
Dokumentation der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der durchzuführenden Maßnahmen
Trigon unterstützt Sie bei Bedarf bei allen Prozessschritten.
Gemeinsame Abwicklung von Mitarbeiterbefragung und Evaluierung
Durch eine gemeinsame Abwicklung einer Mitarbeiterbefragung und der vom Gesetz geforderten Evaluierungen bestehen mehrere Vorteile für das Unternehmen:
1. Ressourcenschonung
Interne und externe Kosten werden möglichst niedrig gehalten.
2. Nur eine Befragung
Die Online- oder Print-Befragung und auch die Berichtslegung können komplett parallel laufen.
3. Schwerpunktsetzung
Einige vorgeschriebene Themen und typische Themen der Evaluierung überschneiden sich. Durch die Doppelbefragung kann im Rahmen der Mitarbeiterbefragung eine Fokussierung auf (personal-)strategische Fragen erfolgen und eine unternehmensspezifische Schwerpunktsetzung erfolgen.
Qualitative Verfahren zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
In einem ersten Schritt werden die Belastungsschwerpunkte mittels Kurfragebogen erhoben und herausgearbeitet. Danach werden die Bedingungen, die hinter den Belastungen stehen konkretisiert um im letzten Schritt konkrete Maßnahmen definieren zu können.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es – ergänzend zur Evaluierung mittels Fragebogen – auch sinnvoll sein, mit Workshop-Settings zu arbeiten. In kleineren Organisationen können diese Workshops auch eine Befragung ersetzen. ABS Gruppe (Arbeitsbewertungsskala) ist hier das passende Instrument im Trigon-Portfolio. Die Moderation übernehmen erfahrene Trigon-BeraterInnen.