Seit der Gesetzesnovelle zum ASchG (1. Jänner 2013) ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für alle Unternehmen verpflichtend. Die Evaluierung psychischer Belastungen umfasst lt. Arbeitsinspektorat folgende Prozessschritte:

Trigon unterstützt Sie bei Bedarf bei allen Prozessschritten.
Gemeinsame Abwicklung von Mitarbeiterbefragung und Evaluierung
Durch eine gemeinsame Abwicklung einer Mitarbeiterbefragung und der vom Gesetz geforderten Evaluierungen bestehen mehrere Vorteile für das Unternehmen:
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Ressourcenschonung: Interne und externe Kosten werden möglichst niedrig gehalten.
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Nur eine Befragung: Die Online- oder Print-Befragung und auch die Berichtslegung können komplett parallel laufen.
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Schwerpunktsetzung: Einige vorgeschriebene Themen und typische Themen der Evaluierung überschneiden sich. Durch die Doppelbefragung kann im Rahmen der Mitarbeiterbefragung eine Fokussierung auf (personal-)strategische Fragen erfolgen und eine unternehmensspezifische Schwerpunktsetzung erfolgen.
Qualitative Verfahren zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es – ergänzend zur Evaluierung mittels Fragbogen – auch sinnvoll sein, mit Workshop-Settings zu arbeiten. In kleineren Organisationen können diese Workshops auch eine Befragung ersetzen. ABS Gruppe (Arbeitsbewertungsskala) ist hier das passende Instrument im Trigon-Portfolio. Die Moderation übernehmen erfahrene Trigon-BeraterInnen.
