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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) für das Service vom Kompetenzcenter für Befragungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trigon Entwicklungsberatung Marktwirksame Unternehmensentwicklung GmbH, Radetzkystraße 2, 9020 Klagenfurt, Österreich.
Stand: 04.07.2019

1. Gültigkeitsdauer
Ein Angebot behält seine Gültigkeit für 60 Tage. 
2. Anpassungen
Ändern sich in der weiteren Zusammenarbeit die Anforderungen maßgeblich, klärt Trigon gemeinsam mit dem Auftraggeber, wie der Leistungsumfang und die Kosten anzupassen sind. Diese Klärung erfolgt, bevor Trigon allfällige Mehrleistungen erbringt und wird schriftlich festgehalten.
3. Vertraulichkeit
Trigon ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. 
4. Beratungstermine vor Ort
Das angebotene Mengengerüst an Beratungstagen kann bei Bedarf gemäß 2 angepasst werden. Die kleinste Verrechnungseinheit ist ein viertel Beratungstag. Dazu kommen Fahrt- und Aufenthaltsspesen. Wir verrechnen keine Reisezeiten. Beratungstermine können bis drei Wochen vorher kostenlos verschoben oder storniert werden. Innerhalb von drei Wochen abgesagte Termine werden verrechnet.
5. Rechnungsstellung
Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt jeweils am Ende eines Quartals bzw. bei Projektabschluss. 
6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit nach einem klärenden Gespräch beendet werden.
7. Referenz
Trigon ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden in Referenzlisten anzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen.
8. Eigentums- und Urheberrecht an konzeptionellen Grundlagen
Konzeptionelle Grundlagen, die von Trigon im Projekt eingebracht oder entwickelt werden, verbleiben im geistigen Eigentum von Trigon. Das bedeutet, dass sie vom Auftraggeber nicht außerhalb des Projekts genutzt, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, mit der ausdrücklichen Zustimmung von Trigon. Konzeptionelle Grundlagen sind unter anderem: Angebote und Projektskizzen, Supportunterlagen (wie etwa Textbausteine, Best Practice-Beispiele, Leitfäden), Fragebögen und ihre Bestandteile (Inhalt, Aufbau, Layout), Auswertungsberichte (Aufbau, grafische Aufbereitung).
9. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Trigon ausgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen. Trigon haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren MitarbeiterInnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
 
Ergänzende AGB für Befragungen
B 1. Anonymität
Trigon stellt sicher, dass die Vertraulichkeitszusagen gegenüber den BefragungsteilnehmerInnen ausnahmslos eingehalten werden.
a) Grundsatz: Die erhobenen Daten werden aus Gründen der Vertraulichkeit gegenüber den BefragungsteilnehmerInnen niemals als vollständige Rohdaten weitergegeben. Der Auftraggeber erhält Ergebnisberichte auf der Grundlage aggregierter bzw. anonymisierter Daten. b) Ausnahmeregelung für nicht-anonyme Ergebnisberichte: Das Erstellen nicht-anonymer Ergebnisberichte ist ausschließlich möglich, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: (1) Sämtliche BefragungsteilnehmerInnen werden vor Beginn der Erhebung vom Auftraggeber schriftlich explizit über eine individualisierte Weitergabe ihrer Angaben informiert. (2) Der Auftraggeber und die maßgeblichen Organe der Belegschaftsvertretung stimmen dieser individualisierten Weitergabe vor Beginn der Erhebung explizit zu.
B 2. Eigentums- und Urheberrecht an erhobenen Daten
Das Urheberrecht an den Daten und Ergebnissen der Befragung geht unter Vorbehalt von 
B 1 an den Auftraggeber über. Trigon garantiert dem Auftraggeber, ohne seine ausdrückliche Genehmigung organisationsspezifische Daten aus der Durchführung der Befragung nicht an Dritte weiterzugeben. Trigon kann aber generelle Erkenntnisse aus der Befragung weiterverwenden, z. B. zur Normierung von Frageformulierungen oder zur Bildung anonymisierter Durchschnittswerte aus verschiedenen Befragungsprojekten.
Trigon sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung dieser generellen Erkenntnisse nicht auf die Resultate der Befragung und die Identität des Auftraggebers schließen können.
B 3. Kontinuitätsgarantie
Trigon sichert für die Zeit zwischen zwei Befragungen bis auf Widerruf (längstens aber 10 Jahre) die Archivierung aller Projektdetails und Daten zu und sorgt für eine detaillierte Übergabe bei einem Mitarbeiterwechsel. Darüber hinaus steht Trigon in dieser Zeit für Rückfragen bezüglich der abgeschlossenen und der folgenden Befragung zur Verfügung. 
B 4. Fremdleistungen
Fremdleistungen (wie Übersetzungen, Lettershop, Expressversand etc.) werden inklusive einer Abwicklungsgebühr von 25 Prozent weiterverrechnet. Diese Gebühr deckt den Steuerungsaufwand für diese Fremdleistung vollständig ab (Angebotseinholung, Beauftragung, Briefing, Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung etc.). Spesen für den regulären Postversand werden ohne Aufschlag weiterverrechnet.
B 5. Mehrleistungen und -kosten:
a) „Fair use“-Prinzip: Unsere Kalkulationen basieren auf Aufwandschätzungen, die dem üblichen Rahmen für ein Projekt dieser Größenordnung und Komplexität entsprechen. Im Angebot machen wir die damit verbundenen Kernleistungen soweit als möglich transparent und quantifizieren sie.
Im Sinne des „fair use“-Prinzips handhaben wir diese Quantifizierungen tolerant. Auch bei Überschreitungen verrechnen wir in der Regel keine Mehraufwände, solange diese in unseren normalen Abläufen leicht bewältigt werden können.
b) Leistungskatalog: In der Praxis kann es jedoch auch vorkommen, dass Änderungen in den Rahmenbedingungen deutliche Anpassungen in der Projektabwicklung erfordern. Hohe Flexibilität und Kundenorientierung sind uns in diesen Situationen ebenso wichtig wie ein nachvollziehbarer, kostenbewusster Umgang mit Mehrleistungen.
Als Referenzpunkt für die weitere Planung/Abrechnung dient in diesem Fall die jeweils aktuelle Version unseres Katalogs „Optionale Zusatzleistungen“.
B 6. Storno einer Befragung
Befragungsprojekte können bis sechs Wochen vor dem geplanten Erhebungsstart ohne Mehrkosten verschoben oder storniert werden. In diesem Fall werden lediglich die bis dahin erbrachten Leistungen (inkl. Vorbereitungsleistungen und bereits beauftragte Fremdleistungen) in Rechnung gestellt. Innerhalb von sechs Wochen vor dem geplanten Erhebungsstart werden Stornos mit 25 Prozent der verbleibenden Auftragssumme verrechnet.

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